Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 284 Abs. 3; AO § 284 Abs. 5 Satz 3
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90
Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99
Der Senat kann im Streitfall dahingestellt sein lassen, ob die BFH- Rechtsprechung, wonach auch im Falle der Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei der Ermessensüberprüfung auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist (Urteil vom 26. März 1991 - VII R 66/90, BStBl II 1991, S. 545), auch nach der Neufassung des § 284 AO noch uneingeschränkt Geltung hat. - BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77
Publizität des Handelsregisters im Rahmen einer Pfändung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99
Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 HGB gilt nicht nur im rechtsgeschäftlichen Verkehr, sondern auch im Prozessverkehr (BGH Urteil vom 9. Oktober 1978 - VIII ZR 1176/77, NJW 1979, S. 42). - BFH, 09.05.1989 - VII B 205/88
Anordnung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die aktuellen …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99
Ein Ermessensfehler liegt auch nicht darin, dass der Beklagte nicht das mildere Mittel der eidesstattlichen Versicherung nach § 95 AO gewählt hat, denn dieses mildere Mittel ist weniger geeignet zum Erreichen des Zwecks, Erkenntnisse über neue Vollstreckungsmöglichkeiten zu gewinnen (BFH Beschluss vom 9. Mai 1989 - VII B 205/88, BFH/NV 1990, S. 79 …und Urteil vom 22. September 1992 - VII R 96/91, BFH/NV 1993, S. 220). - BFH, 22.09.1992 - VII R 96/91
Ermessensgerechtheit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99
Ein Ermessensfehler liegt auch nicht darin, dass der Beklagte nicht das mildere Mittel der eidesstattlichen Versicherung nach § 95 AO gewählt hat, denn dieses mildere Mittel ist weniger geeignet zum Erreichen des Zwecks, Erkenntnisse über neue Vollstreckungsmöglichkeiten zu gewinnen (…BFH Beschluss vom 9. Mai 1989 - VII B 205/88, BFH/NV 1990, S. 79 und Urteil vom 22. September 1992 - VII R 96/91, BFH/NV 1993, S. 220).