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   FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99   

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https://dejure.org/2000,17298
FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99 (https://dejure.org/2000,17298)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.02.2000 - 2 K 1047/99 (https://dejure.org/2000,17298)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 2 K 1047/99 (https://dejure.org/2000,17298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 284 Abs. 3; AO § 284 Abs. 5 Satz 3
    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90

    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99
    Der Senat kann im Streitfall dahingestellt sein lassen, ob die BFH- Rechtsprechung, wonach auch im Falle der Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei der Ermessensüberprüfung auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist (Urteil vom 26. März 1991 - VII R 66/90, BStBl II 1991, S. 545), auch nach der Neufassung des § 284 AO noch uneingeschränkt Geltung hat.
  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77

    Publizität des Handelsregisters im Rahmen einer Pfändung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99
    Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 HGB gilt nicht nur im rechtsgeschäftlichen Verkehr, sondern auch im Prozessverkehr (BGH Urteil vom 9. Oktober 1978 - VIII ZR 1176/77, NJW 1979, S. 42).
  • BFH, 09.05.1989 - VII B 205/88

    Anordnung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die aktuellen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99
    Ein Ermessensfehler liegt auch nicht darin, dass der Beklagte nicht das mildere Mittel der eidesstattlichen Versicherung nach § 95 AO gewählt hat, denn dieses mildere Mittel ist weniger geeignet zum Erreichen des Zwecks, Erkenntnisse über neue Vollstreckungsmöglichkeiten zu gewinnen (BFH Beschluss vom 9. Mai 1989 - VII B 205/88, BFH/NV 1990, S. 79 und Urteil vom 22. September 1992 - VII R 96/91, BFH/NV 1993, S. 220).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 96/91

    Ermessensgerechtheit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99
    Ein Ermessensfehler liegt auch nicht darin, dass der Beklagte nicht das mildere Mittel der eidesstattlichen Versicherung nach § 95 AO gewählt hat, denn dieses mildere Mittel ist weniger geeignet zum Erreichen des Zwecks, Erkenntnisse über neue Vollstreckungsmöglichkeiten zu gewinnen (BFH Beschluss vom 9. Mai 1989 - VII B 205/88, BFH/NV 1990, S. 79 und Urteil vom 22. September 1992 - VII R 96/91, BFH/NV 1993, S. 220).
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